Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Aufrechnung bei mehreren Forderungen
Aufrechnung bei mehreren Forderungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M schuldet V €400 Miete und €400 aus einem Kaufvertrag. V schuldet M dagegen noch €400 aus einem Werkvertrag. Beim Auszug erklärt sie V mit der Werklohnforderung die Aufrechnung. V erklärt, dies reiche nicht und behält Ms teure Ledercouch als Pfand.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufrechnung bei mehreren Forderungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Darf V die Couch als Pfand behalten, wenn ihr daran ein Vermieterpfandrecht (§ 562 Abs. 1 BGB) zusteht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Könnte Vs Anspruch auf Zahlung der Miete durch Aufrechnung erloschen sein (§ 389 BGB)?
Ja!
3. Liegt eine Aufrechnungslage vor?
Genau, so ist das!
4. Hat M durch die Aussage, sie wolle aufrechnen, zum Ausdruck gebracht, sie wolle gegen die Mietforderung aufrechnen?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Ist Ms Aufrechnungserklärung unwirksam, weil sie die Hauptforderung nicht genau bezeichnet hat?
Nein!
6. Wird durch die unbestimmte Aufrechnung die Mietschuld getilgt?
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Angenommen die Voraussetzungen des Vermieterpfandrechts lagen zunächst vor. Darf V trotz der erklärten Aufrechnung in Höhe von €400 die Couch als Pfand behalten.
Ja, in der Tat!
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