Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
(Fall) Rechtswegfremde Gegenforderung
(Fall) Rechtswegfremde Gegenforderung
17. Februar 2025
24 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Stadt Mainz (M) kauft im Rahmen eines privatrechtliches Geschäfts Papier vom Geschäft der G für €10.000. Da M nicht zahlt, erhebt G Klage. Im Prozess erklärt M die Aufrechnung mit einem streitigen Steuernachzahlungsanspruch gegen G.
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Einordnung des Falls
(Fall) Rechtswegfremde Gegenforderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Damit M mit dem Steuernachzahlungsanspruch gegen die Kaufpreisforderung aufrechnen kann, müsste eine Aufrechnungslage vorliegen (§§ 387, 390 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. M und G stehen gegenseitige Forderungen zu, wenn Ms (streitiger) Anspruch tatsächlich besteht.
Genau, so ist das!
3. Ms Forderung gegen G ist öffentlich-rechtlicher Natur. Gs Forderung gegen M ist privatrechtlich. Fehlt es deshalb an der Gleichartigkeit der Forderungen?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Das Gericht des zulässigen Rechtswegs entscheidet den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (§ 17 Abs. 2 S. 1 GVG).
Ja!
5. Ob das von G angerufene Zivilgericht über die Zulässigkeit der Aufrechnung durch M mit einer öffentlich-rechtlichen Forderung entscheiden darf (§ 17 Abs. 2 S. 1 GVG), ist umstritten.
Genau, so ist das!
6. Eine außergerichtliche Aufrechnung (§ 387 BGB) mit Forderungen unterschiedlicher Rechtswegs ist unstrittig möglich.
Ja, in der Tat!
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