Vollständig übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Zwillinge K und B streiten sich um das letzte existierende Exemplar ihrer Abizeitung. Sie hat keine materielle Bedeutung, für beide aber einen hohen Erinnerungswert. Am Tag der mündlichen Verhandlung wird die Zeitung aufgrund eines Wasserschadens im Haus des B zerstört. Sie erklären den Rechtsstreit deshalb für erledigt.
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Einordnung des Falls
Vollständig übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vorliegend haben die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Gericht entscheidet in seinem Urteil über die Kostentragungspflicht.
Nein!
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