Übereinstimmende Teilerledigung der Hauptsache
9. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B auf Zahlung von €8.000. In der mündlichen Verhandlung trägt K vor, dass er am Vortag €2.000 als Kontogutschrift von B erhalten hat. Er erklärt den Rechtsstreit in dieser Höhe für erledigt. B stimmt zu und beantragt im übrigen Klageabweisung. Mehr stehe K nicht zu.
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Einordnung des Falls
Übereinstimmende Teilerledigung der Hauptsache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Erledigungserklärung des K ist einseitig geblieben.
Nein!
2. Obsiegt entweder K oder B hinsichtlich der übrigen 6000 € voll, so folgt die Kostenentscheidung aus §§ 91 Abs. 1, 91a Abs. 1 S. 1 ZPO.
Genau, so ist das!
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