Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2 – Kenntnis von Umständen

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2 – Kenntnis von Umständen

16. Oktober 2025

10 Kommentare

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leichtmittelschwer

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V schickt K am 7.1. ein Angebot über 1.000 angesagte PopSockets zum „unschlagbaren“ Preis von 2.500 €. K ist vom 5.1.-20.1. auf einem Yoga-Retreat, was V weiß. K erklärt am 21.1. die Annahme.

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