Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2 – Kenntnis von Umständen
Diesen Fall lösen 87,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V schickt K am 7.1. ein Angebot über 1.000 angesagte PopSockets zum „unschlagbaren“ Preis von 2.500 €. K ist vom 5.1.-20.1. auf einem Yoga-Retreat, was V weiß. K erklärt am 21.1. die Annahme.
Einordnung des Falls
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 2 – Kenntnis von Umständen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und K haben einen Kaufvertrag über 1.000 PopSockets für 2.500 € geschlossen.
Genau, so ist das!
Jurafuchs kostenlos testen
Jonas
11.1.2022, 21:05:54
Warum muss sich der V hier zurechnen lassen, dass er weiß, dass der K "weg" ist wohingegen beim Zugang einer WE dies unberücksichtigt bleibt (z.B. bei Abwesenheit durch Urlaub)?
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
12.1.2022, 18:04:31
Hallo Jonas, die unterschiedliche rechtliche Wertung hängt letztlich damit zusammen, dass beim Zugang allein die gewöhnlichen Umstände maßgeblich sind. Besonderheiten des konkreten Falles bleiben dabei außer Betracht. §
147 Abs. 2 BGBnormiert dagegen, dass sich die Frist nach den "regelmäßigen Umständen" bemisst. Hier soll es also nicht um die durchschnittlichen/normalen Verhältnisse gehen, sondern es kommt darauf an, was im konkreten Fall nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist (vgl. Busche, in: MüKo-BGB, 9.A. 2021, § 147 RdNr. 36 ff. mwN). Insbesondere bei Verbrauchern ist man da großzügig und berücksichtigt Ortsabwesenheiten. Maßgeblich ist aber, dass die Umstände bekannt oder erkennbar sind. Da V hier vom Urlaub wusste, konnte er insoweit nicht mit einer Antwort vor Ablauf
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
12.1.2022, 18:04:43
des Urlaubs rechnen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team