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Zivilprozessrecht
Streitgenossenschaft von Händler und Hersteller („Diesel-Abgasskandal“)
Streitgenossenschaft von Händler und Hersteller („Diesel-Abgasskandal“)
10. Juni 2025
2 Kommentare
4,5 ★ (27.261 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat von Händler V einen Pkw des Herstellers VW gekauft. Der Pkw verbraucht mehr Treibstoff, als VW beworben hat. Die Abgaseinrichtung ist manipuliert. K möchte in einem Prozess gegen V und gegen VW deliktische Ansprüche geltend machen, um sich vom Kaufvertrag zu lösen.
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Einordnung des Falls
Streitgenossenschaft von Händler und Hersteller („Diesel-Abgasskandal“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und VW sind einfache Streitgenossen, weil sie "hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinschaft stehen" (§ 59 Alt. 1 ZPO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann seine Ansprüche gegen V und gegen VW in einem Prozess geltend machen (subjektive Klagehäufung), wenn V und VW Streitgenossen sind (§§ 59ff. ZPO).
Genau, so ist das!
3. V und VW sind notwendige Streitgenossen (§ 62 ZPO). Über die deliktischen Ansprüche des K kann ein Gericht nur eine einheitliche Sachentscheidung fällen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Bei einer gleichzeitigen Klage gegen V und VW handelt es sich um eine objektive Klagehäufung.
Ja!
5. V und VW sind einfache Streitgenossen, weil gleichartige Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden, die auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhen (§ 60 ZPO).
Genau, so ist das!
6. V und VW sind einfache Streitgenossen, weil sie dem K aus demselben Grund verpflichtet sind (§ 59 Alt. 2 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dennis
3.10.2021, 08:58:55

Lukas_Mengestu
3.10.2021, 19:31:29
Vollkommen richtig, d.h. es müssen mit Blick auf die objektive
Klagehäufungdie Vorraussetzung des § 260 ZPO vorliegen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team