Verlautbarungsirrtum

4. Juli 2025

11 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

G benutzt gerne Fremdwörter, ohne genau zu wissen, was sie aussagen. Er ruft in einem Hotel an und sagt, dass er dort am heutigen Abend "logieren" (übernachten) möchte. Der Rezeptionist bereitet daraufhin ein Zimmer vor. Bei Ankunft stellt sich heraus, dass G lediglich im Hotelrestaurant "soupieren" (essen) wollte.

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Einordnung des Falls

Verlautbarungsirrtum

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Wenn G anficht, kann R Schadensersatz für die bei der Zimmervorbereitung entstandenen Kosten verlangen (§ 122 Abs. 1 BGB).

Ja!

Ist eine Willenserklärung nach § 119 BGB angefochten, muss der Erklärende nach § 122 Abs. 1 BGB dem Erklärungsempfänger den Schaden ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut ("negatives Interesse"). Das gilt nach § 122 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste). R konnte hier nicht erkennen, dass G "soupieren" und nicht "logieren" wollte. Er kann daher von ihm gem. § 122 BGB Ersatz der Kosten für die Vorbereitung des Zimmers verlangen.
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2. G kann seine Erklärung wegen Inhaltsirrtums anfechten (§§ 142 Abs. 1, 119 Abs.1 Alt. 1 BGB).

Genau, so ist das!

G kann wegen Inhaltsirrtums anfechten, wenn Wille und Erklärung auseinander fallen. G muss also, ohne dies zu bemerken, gegenüber R aus dessen Sicht etwas anderes zum Ausdruck gebracht haben, als er tatsächlich erklären wollte. Subjektiv wollte G einen Bewirtungsvertrag schließen. Objektiv musste R aufgrund der Wortwahl jedoch von einem Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags ausgehen. Es handelt sich um einen Verlautbarungsirrtum infolge der Verwendung von Fremdwörtern, die der Erklärende nicht beherrscht. Er berechtigt zur Anfechtung.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tigerwitsch

Tigerwitsch

18.2.2021, 17:28:25

Wie wäre es eigentlich, wenn der Hotelbetreiber das Zimmer hätte einem anderen Gast (der tatsächlich erscheint) überlassen können? Dann wäre ihm doch kein Vertrauens

schaden

entstanden, oder?

FML

FML

15.3.2021, 18:03:53

Das ist korrekt. Wenn der Hotelbetreiber das Zimmer noch anderweitig vermieten kann entfällt der

Schaden

.

QUIG

QuiGonTim

11.9.2023, 17:38:53

Der Fall würde sich sehr schön eignen, um zusätzlich einen Anspruch des Hotelbetreibers aus c.i.c. zu prüfen.

nullumcrimen

nullumcrimen

30.5.2024, 16:48:15

Sehe ich auch so. Eine Anmerkung zu den Ansprüchen aus c.i.c wäre in der Aufgabe sehr hilfreich

cSchmitt

cSchmitt

26.5.2025, 12:34:14

Wenn Fälle nicht nur juristisches Wissen, sondern auch Fremdwörter (soupieren) vermitteln. Wen das weiter interessiert: soupieren Vb. ‘(festlich) zu Abend essen’; Souper n. ‘(festliche) Abendmahlzeit’. Ausgangsform ist (aus dem Germ. stammendes) afrz. sope, soupe ‘eingetunkte Brotschnitte, Brühe mit eingeweichtem Brot’ (zur Herkunft s. Suppe). Davon ist abgeleitet afrz. soper ‘die (meist aus Brotsuppe bestehende) Abendmahlzeit einnehmen’, frz. souper ‘zu Abend essen’ mit dem substantivierten Infinitiv afrz. soper, frz. souper und dem substantivierten Part. Perf. frz. soupée f., soupé m. ‘Abendbrot, Abendessen’. In der 1. Hälfte des 18. Jhs. wird Soupé, gelegentlich auch Soupée, und wenig später Souper (das vom 19. Jh. an allein üblich ist) ins Dt. entlehnt. Die Bedeutung folgt dem Frz., wo souper zunächst die ‘Abendmahlzeit’, dann, nach Verschiebung der Hauptmahlzeit (frz. dîner) auf die Abendstunden (im 19. Jh.), die ‘kleine Mahlzeit in vorgerückter Abendstunde’ (nach dem Theaterbesuch u. dgl.) bezeichnet. In dt. Eigenentwicklung nimmt Souper den Sinn ‘festliches, erlesenes Abendessen’ an (etwa Ende 19. Jh.). In der 2. Hälfte des 18. Jhs. begegnet im Dt. auch das Verb soupieren in den dem Substantiv entsprechenden Bedeutungen ‘zu Abend essen, eine kleine Mahlzeit am späten Abend einnehmen’, dann ‘festlich zu Abend speisen’.


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