Verlautbarungsirrtum
19. August 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (23.182 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G benutzt gerne Fremdwörter, ohne genau zu wissen, was sie aussagen. Er ruft in einem Hotel an und sagt, dass er dort am heutigen Abend "logieren" (übernachten) möchte. Der Rezeptionist bereitet daraufhin ein Zimmer vor. Bei Ankunft stellt sich heraus, dass G lediglich im Hotelrestaurant "soupieren" (essen) wollte.
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