Mutmaßliche Einwilligung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arzt A entscheidet sich medizinisch indiziert, das Kind der 24jährigen O per Kaiserschnitt zu entbinden. O stimmt zu. Während der OP bilden sich Gebärmutterrisse. Spontan sterilisiert A die O noch während der OP, um eine erneute Schwangerschaft, bei der A das bei 4% liegende Risiko eines Gebärmutterrisses mit lebensgefährlichen Folgen für Mutter und Kind befürchtet, sicher zu vermeiden. O, die sich drei Kinder wünscht, ist mit der Sterilisation nicht einverstanden.
Einordnung des Falls
Mutmaßliche Einwilligung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Fehlt eine ausdrücklich oder konkludent erklärte Einwilligung, kommt es auf die Ermittlung des mutmaßlichen Willens an.
Diese Rechtsfrage lösen 98,5 % der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
2. Die Sterilisation entsprach dem mutmaßlichen Willen der O.
Diese Rechtsfrage lösen 91,1 % der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!