Mutmaßliche Einwilligung
3. Juni 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Arzt A entscheidet sich medizinisch indiziert, das Kind der 24-jährigen O per Kaiserschnitt zu entbinden. O stimmt zu. Während der OP bilden sich Gebärmutterrisse. Spontan sterilisiert A die O noch während der OP, um eine erneute Schwangerschaft, bei der A das bei 4 % liegende Risiko eines Gebärmutterrisses mit lebensgefährlichen Folgen für Mutter und Kind befürchtet, sicher zu vermeiden. O, die sich drei Kinder wünscht, ist mit der Sterilisation nicht einverstanden.
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Einordnung des Falls
Mutmaßliche Einwilligung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Fehlt eine ausdrücklich oder konkludent erklärte Einwilligung, kommt es auf die Ermittlung des mutmaßlichen Willens an.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Sterilisation entsprach dem mutmaßlichen Willen der O.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lyrebird
17.5.2025, 10:47:19
„BGH: Eine mutmaßliche Einwilligung als Rechtfertigungsgrund komme nur dann in Betracht kommt,…“ -> das Wort „kommt“ kann ersatzlos gestrichen werden

Linne_Karlotta_
19.5.2025, 12:49:04
Hallo Lyrebird, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team