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Ärztlicher Heileingriff - hypothetische Einwilligung
Sachverhalt
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Strafrecht AT | Vorsatz | Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) und seine Abgrenzung (Fremder Mantel)
T verbringt seinen Feierabend in der Bullerei im Schanzenviertel – dem Restaurant von Tim Mälzer. Beim Verlassen greift er an der Garderobe einen Mantel in dem Glauben, es sei seiner. Tatsächlich handelt es sich aber um den ganz ähnlich aussehenden Mantel des O. T fährt mit der U3 nach Hause.
Dringender Tatverdacht
F sieht, wie O durch das Fenster in die Wohnung seines Nachbarn N einsteigt. In dem Glauben, O bei einem Einbruch zu überraschen, überwältigt er ihn und hält ihn fest, bis die Polizei eintrifft. O soll bei N jedoch nur die Blumen gießen und hat sich versehentlich ausgeschlossen.