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Heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers im Privatbereich
Sachverhalt
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Verwertbarkeit mittelbarer Beweiserkenntnisse nach rechtswidriger Spinddurchsuchung
Geschäftsleiter G des Großhandelsmarktes öffnet wegen Diebstahlsverdachts den verschlossenen Spind des Verkaufsmitarbeiters V. Bei der Durchsuchung werden entwendete Waren entdeckt. G kündigt dem V fristlos. Der bei Durchsuchung auch anwesende Mitarbeiter M soll im Kündigungsschutzprozess als Zeuge gehört werden.
Verstoß gegen Pflicht zur Löschung gespeicherter Daten
Kioskbesitzer K installiert eine zulässige offene Videoüberwachung in Verkaufsraum, um sein Eigentum vor Straftaten zu schützen. Die Auswertung der erhobenen Videodaten findet erst nach Monaten statt. Dabei entdeckt K, dass Verkäuferin V an zwei Tagen eingenommenes Geld nicht in Kasse legte. K kündigt V fristlos.