Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Verstoß gegen Pflicht zur Löschung gespeicherter Daten
Verstoß gegen Pflicht zur Löschung gespeicherter Daten
4. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kioskbesitzer K installiert eine zulässige offene Videoüberwachung in Verkaufsraum, um sein Eigentum vor Straftaten zu schützen. Die Auswertung der erhobenen Videodaten findet erst nach Monaten statt. Dabei entdeckt K, dass Verkäuferin V an zwei Tagen eingenommenes Geld nicht in Kasse legte. K kündigt V fristlos.
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Einordnung des Falls
Verstoß gegen Pflicht zur Löschung gespeicherter Daten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Videodateien müssen nach den Bestimmungen des BDSG spätestens nach 48 Stunden gelöscht werden. Unterliegen Aufnahmen, die nicht rechtzeitig gelöscht wurden, stets einem Verwertungsverbot?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt hier eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des V vor, sodass die Videodaten im Kündigungsschutzprozess nicht verwertbar sind.
Nein, das trifft nicht zu!
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