Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Strafrecht

Allgemeiner Teil

Abgrenzung: Beendeter oder unbeendeter Versuch – Täter ist Erfolgseintritt gleichgültig

Abgrenzung: Beendeter oder unbeendeter Versuch – Täter ist Erfolgseintritt gleichgültig

13. Mai 2023

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: T läuft blutverschmiert von seinem auf dem Boden liegenden Opfer weg.

A sticht mit einem Messer in den Oberkörper des R, um ihn zu töten. R geht blutend zu Boden. A ist es gleichgültig, ob R überlebt oder nicht. A flüchtet. R kann gerettet werden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Doppelter Erlaubnistatbestandsirrtum - Jurafuchs

Diese Konstellation des doppelten Erlaubnistatbestandsirrtums (ETBI) ist besonders klausurrelevant. Während bei einem Opfer ein einfacher ETBI vorlag, da die Notwehrhandlung nicht erforderlich war, lag gegenüber einem Opfer weder eine Notwehrlage vor, noch war die Notwehrhandlung erforderlich. Im Fall des einfachen ETBI schließt sich der BGH der eingeschränkten Schuldtheorie an, welche gem. § 16 Abs. 1 StGB analog einen Vorsatzausschluss annimmt. Währenddessen ist der Doppelirrtum wie ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB) behandelt. Denn hier hätte sich der Täter nicht einmal im Falle des Vorliegens der irrig angenommenen Notwehrlage rechtskonform verhalten.

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