Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten
Grundfall Nebenbestimmungen bei Ermessensentscheidungen
Grundfall Nebenbestimmungen bei Ermessensentscheidungen
30. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass A während des Straßenfests zehn mobile Toiletten im räumlichen Umfeld des Straßenfests aufstellt.
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