Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten

Grundfall Nebenbestimmungen bei Ermessensentscheidungen

Grundfall Nebenbestimmungen bei Ermessensentscheidungen

16. September 2025

11 Kommentare

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A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass A während des Straßenfests zehn mobile Toiletten im räumlichen Umfeld des Straßenfests aufstellt.

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