Rechtswidrigkeit des VA ohne Nebenbestimmung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein weiteres Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Straßenfest nur am 10.05. zwischen 9 und 19 Uhr stattfinden darf.
Einordnung des Falls
Rechtswidrigkeit des VA ohne Nebenbestimmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Verwaltungsakte können mit Nebenbestimmungen erlassen werden. Nebenbestimmungen müssen von Inhaltsbestimmungen des Hauptverwaltungsakts abgegrenzt werden.
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Ja, in der Tat!
2. Bei der zeitlichen Begrenzung des Fests handelt es sich um eine Nebenbestimmung in Form einer Befristung.
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Ja!
3. Ein beantragter, rechtswidriger Verwaltungsakt kann durch die Behörde so ergänzt werden, dass er im Ergebnis rechtmäßig ist. Der von A beantragte Verwaltungsakt wäre ohne die Nebenbestimmung rechtswidrig (z.B. § 18 Abs. 2 S. 1 NStrG).
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Genau, so ist das!
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Leo
3.9.2021, 17:16:28
Letzte Frage ein wenig irreführend, wenn man nicht weiß welches Landesgesetz gemeint ist 😁
Wendelin Neubert
7.12.2021, 19:19:14
Hallo Leo, nach den Straßengesetzen aller Bundesländer ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nur auf Zeit oder Widerruf zulässig; Ausnahmen gelten allenfalls für nicht ausbildungsrelevante Sonderfälle. Deshalb denken wir nicht, dass die Frage irreführend ist. Wir haben im Hinweistext noch ein paar weitere landesrechtliche Normen ergänzt. Wir hoffen auf dein Verständnis, dass wir in diesem allgemeinen Kurs (noch) nicht auch immer das einschlägige Landesrecht deines Bundeslandes aufnehmen können. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team

Leo
7.12.2021, 20:25:07
Alles gut ☺️ War keine Kritik. Wollte nur meine Erfahrung preisgeben! Verstehe ich total 👍🏼

Blackpanther
28.1.2022, 10:14:26
In NRW ist es auch § 18 II 1 StrWG

SvzW
19.7.2023, 17:09:06
In BW ist es § 16 I 2 StrG BW