Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten
Rechtswidrigkeit des VA ohne Nebenbestimmung
Rechtswidrigkeit des VA ohne Nebenbestimmung
12. April 2025
11 Kommentare
4,9 ★ (21.580 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein weiteres Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Straßenfest nur am 10.05. zwischen 9 und 19 Uhr stattfinden darf.
Diesen Fall lösen 84,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtswidrigkeit des VA ohne Nebenbestimmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Verwaltungsakte können mit Nebenbestimmungen erlassen werden. Nebenbestimmungen müssen von Inhaltsbestimmungen des Hauptverwaltungsakts abgegrenzt werden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der zeitlichen Begrenzung des Fests handelt es sich um eine Nebenbestimmung in Form einer Befristung.
Ja!
3. Ein beantragter, rechtswidriger Verwaltungsakt kann durch die Behörde so ergänzt werden, dass er im Ergebnis rechtmäßig ist. Der von A beantragte Verwaltungsakt wäre ohne die Nebenbestimmung rechtswidrig (z.B. § 18 Abs. 2 S. 1 NStrG).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Leo
3.9.2021, 17:16:28
Letzte Frage ein wenig irreführend, wenn man nicht weiß welches Landesgesetz gemeint ist 😁

Wendelin Neubert
7.12.2021, 19:19:14
Hallo Leo, nach den Straßengesetzen aller Bundesländer ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nur auf Zeit oder Widerruf zulässig; Ausnahmen gelten allenfalls für nicht ausbildungsrelevante Sonderfälle. Deshalb denken wir nicht, dass die Frage irreführend ist. Wir haben im Hinweistext noch ein paar weitere landesrechtliche Normen ergänzt. Wir hoffen auf dein Verständnis, dass wir in diesem allgemeinen Kurs (noch) nicht auch immer das einschlägige Landesrecht deines Bundeslandes aufnehmen können. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team

Leo
7.12.2021, 20:25:07
Alles gut ☺️ War keine Kritik. Wollte nur meine Erfahrung preisgeben! Verstehe ich total 👍🏼

Blackpanther
28.1.2022, 10:14:26
In NRW ist es auch § 18 II 1 StrWG

SvzW
19.7.2023, 17:09:06
In BW ist es § 16 I 2 StrG BW
Findet Nemo Tenetur
1.2.2025, 22:17:15
Ich habe eine Frage zu § 18 I NStrG und dem Beispiel der Befristung im Sachverhalt: § 18 II 2 spricht von Bedingungen und Auflagen, gerade nicht von einer Befristung. Gleichzeitig steht in § 18 II 1, dass die Erlaubnis nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden darf. Daraus hätte ich es jetzt geschlossen, dass der “Haupt”-VA bereits die Zeitbestimmung als
Inhaltsbestimmungenthalten muss. Und selbst wenn man die Befristung in S. 2 mit reinliest, verstehe ich nicht, weswegen es dann als “kann”-Vorschrift ausgestaltet ist, weil man die Befristung – um S. 1 gerecht zu werden – ja unbedingt bräuchte, wenn sie nicht schon im HauptVA enthalten ist. …wenige Sekunden später: Ich habe grad nochmal nachgedacht und vielleicht meinen Denkfehler entdeckt, lasse die Frage aber drin zur Überprüfung bzw. falls jemand das gleiche Problem hatte und es hilft: Liegt hier ein Fall von § 36 I Alt. 1 VwVfG vor? § 18 I 1 NStrG ist eine gebundene Entscheidung. Damit sie rechtmäßig ist, braucht es noch die Befristung, weil der HauptVA noch keine Zeitbestimmung hatte. Und wenn man außerdem noch ne Bedingung/Auflage dazu machen, ist es ein Fall von § 36 I Alt. 2 VwVfG. Und deshalb muss in § 18 I 2 NStrG auch die Befristung nicht drinstehen, weil eine zeitliche Nebenbestimmung ohnehin immer von § 36 I Alt. 1 VwVfG erfasst wäre?
unvorsätzlicher Totschläger
17.2.2025, 10:05:12
Hi, ich glaube du musst die Befristung in § 18 II 1 reinlesen... Der Unterschied besteht nach dem Wortlaut darin, dass die
Behördenach S.1 bei Erlass des VA an die Befristung gebunden ist ,,darf nur'' an die Bedingung bzw Auflage jedoch nicht ,,kann''. D.h. der Wortlaut schreibt eine Befristung sogar explizit vor, auch wenn das Wort Befristung nicht ausdrücklich fällt :)