Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
§ 906 BGB (unwesentliche Einwirkung)
§ 906 BGB (unwesentliche Einwirkung)
26. August 2025
4 Kommentare
4,9 ★ (7.919 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gertrud (G) hat Geburtstag und veranstaltet zum ersten Mal eine Grillparty. Der Geruch der gegrillten Würstchen stört Nachbar Norbert (N).
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