Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, zB nur eine einzige Locke
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist in O verliebt, wird aber ständig von ihr zurückgewiesen. Als er dies nicht mehr erträgt, steigt er nachts in Os Zimmer und schneidet ihr eine Locke ab, um immer ein Stück von ihr bei sich zu haben.
Einordnung des Falls
Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, zB nur eine einzige Locke
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T der O eine Locke abgeschnitten hat, hat er sie "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!