Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, zB nur eine einzige Locke
Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, zB nur eine einzige Locke
2. Juli 2025
2 Kommentare
4,6 ★ (4.779 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist in O verliebt, wird aber ständig von ihr zurückgewiesen. Als er dies nicht mehr erträgt, steigt er nachts in Os Zimmer und schneidet ihr eine Locke ab, um immer ein Stück von ihr bei sich zu haben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abschneiden von Haaren – Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten, zB nur eine einzige Locke
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T der O eine Locke abgeschnitten hat, hat er sie "körperlich misshandelt" (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Robinski
17.5.2025, 11:51:21
Ist die
Erheblichkeitsschwelleüberschritten sobald das Abschneiden der Locke äußerlich an der Frisur erkennbar ist?
Leo Lee
31.5.2025, 11:19:38
Hallo Robinski, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Das ist natürlich eine schwierige Frage, worauf es auch eine schwierige Antwort gibt: Es kommt darauf an! Die Erheblichkeit bestimmt sich aus der Kombination aus Intensität und Dauer. So ist leider im Einzelfall zu entscheiden, ob diese Intensität i.V.m. Dauer ebendiese Beeinträchtigung erheblich macht oder nicht. Wenn ein sichtbares Loch gegeben ist, dürfte die Erheblichkeit allerdings ausreichen, da dies das Opfer im Alltag beeinträchtigen dürfte. Ansonsten empfehle ich dir, dir die Kasuistik durchzulesen (um ein Gefühl zu kriegen) bei MüKo-StGB 4. Auflage, Hardtung § 223 Rn. 38 ff. :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo