Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 1, 932 BGB
Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 1, 932 BGB
17. August 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (26.253 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E verleiht sein Smartphone an B. B verkauft und übereignet es an G. G hält B für den Eigentümer.
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