(Parkplatz)
Rechtsstaat und Demokratie (Allgemeinbildung Recht)
Staatsorganisation
Wahlrechtsausschluss von Vollbetreuten und schuldunfähig untergebrachten Straftätern nach § 13 Nr. 2 und 3 BWahlG a.F. – Wahlrecht nach Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG
Wahlrechtsausschluss von Vollbetreuten und schuldunfähig untergebrachten Straftätern nach § 13 Nr. 2 und 3 BWahlG a.F. – Wahlrecht nach Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG
26. August 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (14.823 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat einen Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten. B ist in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Beide waren deshalb von der letzten Bundestagswahl ausgeschlossen (§ 13 Nr. 2 und 3 BWahlG a.F.). Sie halten dies für verfassungswidrig.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!