Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG

25. Januar 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Aufgrund von Erkenntnissen über Verbindungen der NPD zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) stellt der Bundesrat 2013 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen und gegen sie ein Parteiverbot auszusprechen.

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