Allgemeinbildung Recht
Rechtsstaat und Demokratie
Staatsorganisation
Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG
Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aufgrund von Erkenntnissen über Verbindungen der NPD zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) stellt der Bundesrat 2013 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen und gegen sie ein Parteiverbot auszusprechen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Parteienverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In Deutschland existiert ein staatliches Zulassungsverfahren für Parteien.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnis, eine Partei zu verbieten.
Ja, in der Tat!
3. Jeder Bürger kann vor dem Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag stellen und so die Verfassungswidrigkeit einer Partei überprüfen lassen.
Nein!
4. Das Grundgesetz bestimmt, wann eine Partei als verfassungswidrig anzusehen ist.
Genau, so ist das!
5. Die NPD ist verfassungsfeindlich und somit eine verbotene Partei.
Nein, das trifft nicht zu!
6. Die NPD kann aber aufgrund ihrer Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Swiss
27.1.2024, 18:06:36
Hallo Team, die Aufgabe kann aktualisiert werden, da das BVerfG heute , den 27.02.2024 , entschieden hat, dass der Ausschluss von der Parteifinanzierung rechtens ist!
Nora Mommsen
28.1.2024, 14:53:20
Hallo Swiss, danke dir für den Hinweis! Stimmt, das haben wir in der Aufgabe direkt ergänzt und das Urteil verlinkt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
david szym
27.6.2024, 19:38:58
Wie ist das Aktenzeichen?