Habgier - "Behaltegier"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T trennt sich von seiner schwangeren Ehefrau O. O teilt T mit, sie werde ihn mit der Scheidung "finanziell fertig machen". T tötet die O daraufhin, um sich seinen Unterhaltsverpflichtungen zu entziehen.
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Einordnung des Falls
Habgier - "Behaltegier"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat das täterbezogene Mordmerkmal "Habgier" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3 StGB) verwirklicht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.