Habgier - Rechtmäßigkeit des Vorteils

25. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T leiht O seinen Roller, da er ins Ausland geht. Nach seiner Rückkehr verlangt er den Roller von O mehrfach vergeblich zurück. T stellt den O zur Rede. O verweigert weiterhin die Rückgabe. Schließlich tötet T den O, um an den Roller zu kommen.

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Einordnung des Falls

Habgier - Rechtmäßigkeit des Vorteils

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat das täterbezogene Mordmerkmal "Habgier" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3 StGB) verwirklicht.

Nein!

Habgier ist das gesteigerte abstoßende Gewinnstreben um jeden Preis, auch um den eines Menschenlebens. Die überwiegende Ansicht lehnt Habgier ab, wenn der Täter auf die Herstellung eines rechtskonformen Zustandes der Güterordnung abzielt. Diese Ansicht bedient sich des systematischen Vergleichs mit den Raub- und Erpressungsdelikten: Dort entfällt die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung/Bereicherung bei Bestehen eines fälligen und einredefreien Anspruchs. T ging es nicht um einen wirtschaftlichen Gewinn. Er tötete O, um den ihm zustehenden Anspruch auf Rückgabe des Rollers (§ 604 BGB) durchzusetzen. Eine andere Ansicht bejaht Habgier, denn auch in dieser Konstellation werde ein Menschenleben für wirtschaftliche Zwecke des Täters ausgelöscht.
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