Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Sittlichkeitsverbrecher
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Sittlichkeitsverbrecher
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T überfällt die O, um sie zu vergewaltigen. O wehrt sich jedoch stark. Um mit O ungestört geschlechtlich verkehren zu können, schnürt T ihr den Hals mit einem Strick zu. Ihren Tod nimmt er dabei billigend in Kauf. Nach dem Verkehr bemerkt T, dass O an der Drosselung erstickt ist.
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Einordnung des Falls
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Sittlichkeitsverbrecher
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 2 StGB) verwirklicht.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
tonys
18.1.2024, 12:06:21
Hier käme bestimmt auch die Ermöglichung einer Straftat in Betracht. Prüft man das zusammen oder hintereinander?
Leo Lee
20.1.2024, 11:24:24
Hallo tonys, vielen Dank für die sehr gute Frage! Wenn ein anderes Mordmerkmal (deiner Annahme nach
Ermöglichungsabsicht) vorliegen würde, würde man das hinterinander – weil separate Mordmerkmale – prüfen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
forste35
7.11.2024, 17:47:20
würde mich auch interessieren :)