Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Sittlichkeitsverbrecher


[...Wird geladen]

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T überfällt die O, um sie zu vergewaltigen. O wehrt sich jedoch stark. Um mit O ungestört geschlechtlich verkehren zu können, schnürt T ihr den Hals mit einem Strick zu. Ihren Tod nimmt er dabei billigend in Kauf. Nach dem Verkehr bemerkt T, dass O an der Drosselung erstickt ist.

Einordnung des Falls

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs – Der Sittlichkeitsverbrecher

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 2 StGB) verwirklicht.

Ja, in der Tat!

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer (1) im Tötungsakt selbst sexuelle Befriedigung sucht ("Lustmörder"), (2) nach dem Tötungsakt seine sexuelle Lust an der Leiche befriedigen will (Nekrophilie) oder (3) im Interesse eines ungestörten Geschlechtsgenusses Gewalt anwendet und dabei den Tod des Opfers als mögliche Folge seines Verhaltens in Kauf nimmt ("Sittenmörder"). T nahm den Tod der O als mögliche Folge seines Handelns in Kauf, um ungestörten Geschlechtsverkehr mit ihr haben zu können. Motiv der Tat war die Befriedigung des Geschlechtstriebs ("Sittenmörder").

Jurafuchs kostenlos testen


TO

tonys

18.1.2024, 12:06:21

Hier käme bestimmt auch die Ermöglichung einer Straftat in Betracht. Prüft man das zusammen oder hintereinander?

LELEE

Leo Lee

20.1.2024, 11:24:24

Hallo tonys, vielen Dank für die sehr gute Frage! Wenn ein anderes Mordmerkmal (deiner Annahme nach

Ermöglichungsabsicht

) vorliegen würde, würde man das hinterinander – weil separate Mordmerkmale – prüfen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


© Jurafuchs 2024