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Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)
Sachverhalt
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Grundfall zur Heimtücke
T erfährt, dass seine Ehefrau F ihn seit fünf Jahren betrügt. T lädt die F deshalb unter dem Vorwand eines romantischen Abendessens in seine Stadtwohnung ein, um sie dort zu töten. Als F klingelt, öffnet T ihr die Tür und erschießt sie ohne Vorwarnung.
Arglosigkeit – Tötung von Schlafenden 1
T ist unglücklich mit seiner Beziehung und trifft die Entscheidung, seine Lebensgefährtin O zu töten. Gemeinsam gehen sie gegen 22 Uhr schlafen. T wartet, bis O fest eingeschlafen ist und tötet sie gegen 24 Uhr.