Abgrenzung zur fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)

29. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A überholt den B unmittelbar vor einer Bergkuppe. Die Gefahr des Zusammenstoßes mit entgegenkommenden Fahrern erkennt er. A vertraut aber auf seine durch jahrzehntelanges Pendeln erworbenen Fahrkünste. Er stößt mit dem entgegenkommenden C zusammen, der dabei getötet wird.

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