Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Diebstahl unter Ausnutzung der Hilfslosigkeit einer anderen Person, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Var. 1 StGB – „gesunder Schlaf“
Diebstahl unter Ausnutzung der Hilfslosigkeit einer anderen Person, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Var. 1 StGB – „gesunder Schlaf“
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T übernachtet bei seinem Freund F. Als dieser schläft, nutzt T die Gelegenheit und verlässt dessen Wohnung unter Mitnahme einer Geige des F, um diese für sich zu behalten.
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Einordnung des Falls
Diebstahl unter Ausnutzung der Hilfslosigkeit einer anderen Person, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Var. 1 StGB – „gesunder Schlaf“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F war hilflos im Sinne von § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Var. 1 StGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Christian Quaritsch
27.4.2024, 13:52:42
Die Frage zeigt lediglich fettgedruckt BGH auf, ohne die Angabe des Datums oder des Aktenzeichens, was jedoch regelmäßig der Fall ist.
Leo Lee
28.4.2024, 06:40:35
Hallo
Christian Quaritsch, vielen Dank für den sehr wichtigen Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen, weshalb wir den Fehler nun entsprechend korrigiert haben. Wir danken dir vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo