Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)

Diebstahl unter Ausnutzung der Hilfslosigkeit einer anderen Person, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Var. 1 StGB – „gesunder Schlaf“

Diebstahl unter Ausnutzung der Hilfslosigkeit einer anderen Person, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Var. 1 StGB – „gesunder Schlaf“

21. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T übernachtet bei seinem Freund F. Als dieser schläft, nutzt T die Gelegenheit und verlässt dessen Wohnung unter Mitnahme einer Geige des F, um diese für sich zu behalten.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Diebstahl unter Ausnutzung der Hilfslosigkeit einer anderen Person, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Var. 1 StGB – „gesunder Schlaf“

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. F war hilflos im Sinne von § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Var. 1 StGB.

Nein, das ist nicht der Fall!

Hilflosigkeit liegt vor, wenn sich jemand aus eigener Kraft nicht gegen die dem Eigentum durch die Wegnahme der Sache drohenden Gefahr schützen kann. Dabei hatte der Gesetzgeber besondere Schwächezustände im Auge, wie z. B. Blindheit, Krankheit, Ohnmacht oder eine erhebliche Alkoholisierung. O hat lediglich geschlafen. Ein "gesunder" Schlaf, der z. B. nicht mit einer krankhaften Störung zusammenhängt, ist allerdings eher mit Fällen ohne erhöhten Unrechtsgrad vergleichbar, in denen der Dieb die Unaufmerksamkeit oder Abwesenheit eines anderen ausnutzt (RdNr. 2).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Christian Quaritsch

Christian Quaritsch

27.4.2024, 13:52:42

Die Frage zeigt lediglich fettgedruckt BGH auf, ohne die Angabe des Datums oder des Aktenzeichens, was jedoch regelmäßig der Fall ist.

LELEE

Leo Lee

28.4.2024, 06:40:35

Hallo

Christian Quaritsch

, vielen Dank für den sehr wichtigen Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen, weshalb wir den Fehler nun entsprechend korrigiert haben. Wir danken dir vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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