Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
condctio ob causa finitam, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (Widerruf einer Schenkung)
condctio ob causa finitam, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (Widerruf einer Schenkung)
17. August 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (28.133 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M übergibt der T zu ihrem 18. Geburtstag ein Auto und sagt, dass es ab jetzt T gehöre. M erwartet keine Gegenleistung. Ein halbes Jahr später streiten sich M und T derart, dass T das Leben der M bedroht. M „widerruft“ gegenüber T daraufhin die Schenkung.
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