Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Leistungskondiktion

condctio ob causa finitam, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (Widerruf einer Schenkung)

condctio ob causa finitam, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (Widerruf einer Schenkung)

4. April 2025

10 Kommentare

4,8(22.943 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

M übergibt der T zu ihrem 18. Geburtstag ein Auto und sagt, dass es ab jetzt T gehöre. M erwartet keine Gegenleistung. Ein halbes Jahr später streiten sich M und T derart, dass T das Leben der M bedroht. M „widerruft“ gegenüber T daraufhin die Schenkung.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

condctio ob causa finitam, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 (Widerruf einer Schenkung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. M und T haben einen Schenkungsvertrag geschlossen (§ 516 Abs. 1 BGB).

Ja!

M und T haben sich geeinigt, dass M der T unentgeltlich das Auto zuwendet. Dabei haben sie die erforderliche notarielle Form eines Schenkungsvertrags nicht beachtet (notarielle Beurkundung, § 518 Abs. 1 BGB). Der Vertrag ist zunächst unwirksam (§ 125 S. 1 BGB). M hat den Formmangel jedoch durch Bewirken der Leistung, d.h. Übergabe und Übereignung der Schenksache, geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Dadurch, dass M der T das Auto geschenkt und übergeben hat, hat T "etwas erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).

Genau, so ist das!

„Etwas“ im Sinne von § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB ist jede vorteilhafte Rechtsposition. Der Vorteil muss tatsächlich in das Vermögen des Schuldners übergegangen sein. Man kann vier Kategorien unterscheiden: (1) Rechte (z.B. Eigentum), (2) vorteilhafte Rechtsstellungen (z.B. Besitz), (3) Befreiung von Verbindlichkeiten, (4) erlangte Nutzungen an fremden Sachen oder Rechten. M hat Eigentum (§ 929 S.1 BGB) und Besitz (§ 854 Abs.1 BGB) am Auto erlangt.

3. T hat Eigentum und Besitz am Auto "durch Leistung" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) der M erlangt.

Ja, in der Tat!

Eine Leistung ist jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. M hat T das Auto übergeben und übereignet. M war dazu nicht verpflichtet (der Schenkungsvertrag war vor Bewirken der Leistung nichtig, § 518 Abs. 1 BGB). Der Leistungszweck kann allerdings nicht nur in der Erfüllung einer Verbindlichkeit (solvendi causa) bestehen, sondern auch, um eine Schenkung vorzunehmen (donandi causa). Es liegt eine wirksame Leistung der M vor.

4. M konnte den Schenkungsvertrag wegen einer schweren Verfehlung wirksam widerrufen (§ 530 Abs. 1 BGB).

Ja!

Eine schwere Verfehlung setzt objektiv ein Fehlverhalten von einer gewissen Schwere und subjektiv eine tadelnswerte Gesinnung voraus. Dabei ist eine Gesamtwürdigung der Umstände vorzunehmen.Einer Todesdrohung wohnt eine erhebliche Schwere inne. Sie zeugt auch von einer tadelnswerten Gesinnung der T. M konnte den Schenkungsvertrag wirksam widerrufen.

5. Der Rechtsgrund für die Leistung der M ist nachträglich entfallen (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB). M leistete ohne Rechtsgrund.

Genau, so ist das!

Das Merkmal "ohne rechtlichen Grund" entscheidet darüber, ob der Bereicherte die Bereicherung behalten darf. Es gibt keine einheitliche Definition der Rechtsgrundlosigkeit, die für alle Leistungskondiktionen gelten würde. Hier bestand zunächst ein Rechtsgrund (die Schenkung). Dieser ist aber ex nunc gem. § 531 Abs. 2 BGB entfallen, als M den Schenkungsvertrag wirksam widerrufen hat. M kann Eigentum und Besitz am Auto aus condictio ob causam finitam (§§ 531 Abs. 2 BGB, 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB) zurückverlangen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

🦊LEXD

🦊LEXDEROGANS

29.1.2021, 22:54:12

Warum wird hier auf die

Formvorschriften

des § 518 hingewiesen, wenn doch eine

Handschenkung

(m. E.) vorliegt?

GSA

Gregor Samsa

11.5.2021, 21:26:17

Weil sie deshalb nicht auf eine Verbindlichkeit aus einem Schenkungsversprechen (dem steht die Formvorschrift entgegen) leistete, sondern die (Hand-)Schenkung als solche stellt die Leistung dar

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

22.11.2021, 14:06:13

Hallo ihr beiden, in der Tat besteht bis zur Erfüllung der

Handschenkung

noch keine wirksame Verbindlichkeit. Denn die Schenkung ist bis zur Übereignung des Wagens eben noch

schwebend unwirksam

(§ 518 Abs. 2 BGB). Insofern erfolgte die

Übergabe und Übereignung

nicht in

Erfüllung einer Verbindlichkeit

. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team

BEN

benjaminmeister

14.3.2025, 22:42:24

"bis zur Erfüllung der

Handschenkung

" ist mMn. nicht richtig. Eine

Handschenkung

ist ja vom Begriff her gerade ein Schenkungsvertrag, der frühestens mit Zuwendung entsteht (ggf. erst danach). So wird das zumindest bei den JF-Aufgaben zur Schenkung erklärt. Hier liegt nach dem Sachverhalt (zeitgleiches Bewirken von der Leistungs und schuldrechtliche Einigung) kein Schenkungsversprechen (§ 518) vor, sondern eine

Handschenkung

(§ 516). Trotzdem ist es natürlich richtig, dass hier § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 nicht greift: Der Rechtsgrund (der

Handschenkung

svertrag) ist bei Bewirken der Leistung zeitgleich entstanden. Oder man stellt alternativ, wie in der Aufgabe, darauf ab, dass der Rechtsgrund auch in der Leistung für eine Schenkung liegen kann.

LS2024

LS2024

4.3.2024, 12:08:03

Ich habe gelernt, dass der Widerruf ex tunc wirkt. (Wieso) ist das beim Widerruf nach

530 BGB

anders?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

4.3.2024, 14:54:43

Hallo LS2024, magst Du das noch einmal näher erläutern? Im BGB finden sich an verschiedenen Stellen Regelungen zum Widerruf, die Du aber sorgfältig auseinanderhalten musst. So gibt es zB den

Widerruf einer Willenserklärung

(vor

Zugang

derselbigen, § 130 BGB), die Regelungen zum Verbraucherwiderruf (§§ 355 ff. BGB) und eben auch den Widerruf einer Schenkung. Dabei handelt es sich um einen besonders geregelten Fall des späteren Wegfalls des Rechtsgrundes (so explizit: BGH, Urteil vom 19. 1. 1999 - X ZR 42–97 = NJW 1999, 1626; BeckOGK/Harke, 1.1.2024, BGB § 531 Rn. 6), bei dem der Rechtsgrund nachträglich für die Zukunft (ex nunc) wegfällt und nicht von Anfang an (ex tunc) fehlt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

LS2024

LS2024

4.3.2024, 15:58:55

Danke Lukas, genau von meinem Verständnis des Widerrufs nach § 130 bzw. § 355 BGB war ich ausgegangen. Und dachte deshalb, "Widerruf" bezeichne einen im BGB einheitlich verwendeten Rechtsbegriff. Deshalb dachte ich auch, dass es eines Grundes bedürfte, warum von der vermeintlichen Regel (Widerruf = ex tunc) abgewichen wird. Dass es einen solchen einheitlichen Rechtsbegriff/ eine solche Regel nicht gibt, beantwortet damit meine Frage.

BEN

benjaminmeister

10.1.2025, 17:33:32

In der letzten Fragestellung steht "M leistete ohne Rechtsgrund.". Das ist doch eigentlich ungenau, oder? Denn im Zeitpunkt der Leistung bestand ja ein Rechtsgrund (siehe Anfang der Aufgabe). Der Rechtsgrund ist nur nachträglich weggefallen. Ich würde deshalb folgende Formulierung vorschlagen: "M leistete, obwohl der Rechtsgrund später weggefallen ist." (Bzw. weil das sich eigentlich mit dem ersten Satz der Frage doppelt, könnte man auf den zweiten Satz auch komplett verzichten)


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen