Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Bekennendes Schwarzfahren - frühere Mitteilung an Verkehrsbetrieb
Bekennendes Schwarzfahren - frühere Mitteilung an Verkehrsbetrieb
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schreibt den Kasseler Verkehrsbetrieben einen freundlichen Brief. Darin erklärt sie, dass sie in Zukunft die Straßenbahn nutzen werde, ohne dafür zu bezahlen. In den folgenden Wochen fährt sie wiederholt ohne Ticket mit der zugangsfreien Straßenbahn.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekennendes Schwarzfahren - frühere Mitteilung an Verkehrsbetrieb
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach Auffassung der herrschenden Lehre hat sich A die Beförderung erschlichen, indem sie ohne Ticket mit der Bahn fuhr (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat sich A nach der Rspr. die Beförderung erschlichen (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?
Ja!
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