Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz
Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz
3. April 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (2.882 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

U benutzt den zugangsfreien ÖPNV ständig, ohne dafür zu bezahlen. Er trägt dabei immer ein Schild in Scheckkartengröße auf Brusthöhe. Darauf steht: „Für freie Fahrt im ÖPNV. Ich zahle nicht.” Daneben befindet sich ein Bild von drei Bussen mit dem Querdruck „Streik!“.
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Einordnung des Falls
Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat U sich nach Ansicht der herrschenden Lehre die Beförderungen erschlichen, indem er ohne Ticket fuhr (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat sich U nach Ansicht der Rspr. die Beförderungen erschlichen, indem er ohne Ticket fuhr (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?
Genau, so ist das!
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