Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

U benutzt den zugangsfreien ÖPNV ständig, ohne dafür zu bezahlen. Er trägt dabei immer ein Schild in Scheckkartengröße auf Brusthöhe. Darauf steht: „Für freie Fahrt im ÖPNV. Ich zahle nicht.” Daneben befindet sich ein Bild von drei Bussen mit dem Querdruck „Streik!“.

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Einordnung des Falls

Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat U sich nach Ansicht der herrschenden Lehre die Beförderungen erschlichen, indem er ohne Ticket fuhr (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?

Nein!

Erschleichen liegt nach überwiegender Auffassung in der Literatur vor, wenn der Täter die Leistung nutzt und dafür Kontroll- oder Sicherungsvorkehrungen ausschaltet oder umgeht.Der ÖPNV, den U benutzt, hat keine Zugangsbarrieren. U hat deswegen auch keine Sicherheitsvorkehrungen ausgeschaltet oder umgangen.
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2. Hat sich U nach Ansicht der Rspr. die Beförderungen erschlichen, indem er ohne Ticket fuhr (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?

Genau, so ist das!

Es genügt nach Ansicht der Rechtsprechung, dass der Täter die Leistung nutzt und sich dabei durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt.U hat den ÖPNV wie jeder andere Fahrgast genutzt. Nach dem KG Berlin reiche das Schild, das U auf Brusthöhe trug, auch nicht aus, um den Anschein der ordnungsgemäßen Benutzung des ÖPNV zu beseitigen. Der Aufdruck hätte vielmehr auch nur eine politische Positionierung oder Provokation sein können. Um den Anschein der Ordnungsmäßigkeit zu zerstören sei es vielmehr nötig, dass in offener und nach außen eindeutiger Weise gezeigt werde, dass man den Fahrpreis nicht entrichte>.In der Klausur ist häufig verlangt, dass du genau argumentierst, ob der Anschein der Ordnungsmäßigkeit besteht. Werte dafür alle Angaben aus, die dir der Sachverhalt vorgibt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Burumar🐸

Burumar🐸

14.1.2024, 09:56:04

Wo genau ist hier der Unterschied zum Fall vorher mit der Protestaktion im Bus?

TI

Timurso

14.1.2024, 17:45:22

Finde die Abgrenzung hier auch schwierig. Im ersten soll nach außen eindeutig sein, dass der Täter nicht zahlt. Im zweiten dagegen nicht. Ist imo argumentationsabhängig.

hackenpeter

hackenpeter

10.9.2024, 12:04:26

BGH at his best

Anna-Lena.2002

Anna-Lena.2002

17.9.2024, 14:53:13

Vor allem finde ich, dass es bei dem Schild eindeutiger ist, dass nicht gezahlt wird - es steht schlussendlich drauf.. bei dem Flyerverteilen kann man auch argumentieren, dass sie auch eine Karte hätte haben können und sich nur über die Erhöhung aufregt..

FTE

Findet Nemo Tenetur

16.10.2024, 12:39:21

Vielleicht liegt der Unterschied im “Nutzen(wollen) der Leistung”? Im ersten Fall wollte die Person nicht vom Bus als Fortbewegungsmittel in dieser Eigenschaft gebrauch machen, also die Leistung (Beförderung) gar nicht nutzen, sondern hat den Bus als Austragungsort ihrer Protestaktion gewählt. Also fehlt es schon an der ersten Voraussetzung. Im zweiten Fall hatte der Fahrgast die Bahn ja tatsächlich benutzen wollen um irgendwo hin zu kommen, aber wollte dafür (wenngleich ebenfalls aus Protest) kein Entgelt zahlen.

TI

Timurso

16.10.2024, 12:47:10

@[Karolin](254807) was genau ist bei dir jetzt die erste Voraussetzung?

FTE

Findet Nemo Tenetur

16.10.2024, 12:51:18

Nutzen der Leistung


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