Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz

3. April 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

U benutzt den zugangsfreien ÖPNV ständig, ohne dafür zu bezahlen. Er trägt dabei immer ein Schild in Scheckkartengröße auf Brusthöhe. Darauf steht: „Für freie Fahrt im ÖPNV. Ich zahle nicht.” Daneben befindet sich ein Bild von drei Bussen mit dem Querdruck „Streik!“.

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Einordnung des Falls

Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat U sich nach Ansicht der herrschenden Lehre die Beförderungen erschlichen, indem er ohne Ticket fuhr (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?

Nein!

Erschleichen liegt nach überwiegender Auffassung in der Literatur vor, wenn der Täter die Leistung nutzt und dafür Kontroll- oder Sicherungsvorkehrungen ausschaltet oder umgeht.Der ÖPNV, den U benutzt, hat keine Zugangsbarrieren. U hat deswegen auch keine Sicherheitsvorkehrungen ausgeschaltet oder umgangen.
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2. Hat sich U nach Ansicht der Rspr. die Beförderungen erschlichen, indem er ohne Ticket fuhr (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?

Genau, so ist das!

Es genügt nach Ansicht der Rechtsprechung, dass der Täter die Leistung nutzt und sich dabei durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt.U hat den ÖPNV wie jeder andere Fahrgast genutzt. Nach dem KG Berlin reiche das Schild, das U auf Brusthöhe trug, auch nicht aus, um den Anschein der ordnungsgemäßen Benutzung des ÖPNV zu beseitigen. Der Aufdruck hätte vielmehr auch nur eine politische Positionierung oder Provokation sein können. Um den Anschein der Ordnungsmäßigkeit zu zerstören sei es vielmehr nötig, dass in offener und nach außen eindeutiger Weise gezeigt werde, dass man den Fahrpreis nicht entrichte>.In der Klausur ist häufig verlangt, dass du genau argumentierst, ob der Anschein der Ordnungsmäßigkeit besteht. Werte dafür alle Angaben aus, die dir der Sachverhalt vorgibt.
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