Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz
Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U benutzt den zugangsfreien ÖPNV ständig, ohne dafür zu bezahlen. Er trägt dabei immer ein Schild in Scheckkartengröße auf Brusthöhe. Darauf steht: „Für freie Fahrt im ÖPNV. Ich zahle nicht.” Daneben befindet sich ein Bild von drei Bussen mit dem Querdruck „Streik!“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat U sich nach Ansicht der herrschenden Lehre die Beförderungen erschlichen, indem er ohne Ticket fuhr (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat sich U nach Ansicht der Rspr. die Beförderungen erschlichen, indem er ohne Ticket fuhr (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB)?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Burumar🐸
14.1.2024, 09:56:04
Wo genau ist hier der Unterschied zum Fall vorher mit der Protestaktion im Bus?
Timurso
14.1.2024, 17:45:22
Finde die Abgrenzung hier auch schwierig. Im ersten soll nach außen eindeutig sein, dass der Täter nicht zahlt. Im zweiten dagegen nicht. Ist imo argumentationsabhängig.
hackenpeter
10.9.2024, 12:04:26
BGH at his best
Anna-Lena.2002
17.9.2024, 14:53:13
Vor allem finde ich, dass es bei dem Schild eindeutiger ist, dass nicht gezahlt wird - es steht schlussendlich drauf.. bei dem Flyerverteilen kann man auch argumentieren, dass sie auch eine Karte hätte haben können und sich nur über die Erhöhung aufregt..
Findet Nemo Tenetur
16.10.2024, 12:39:21
Vielleicht liegt der Unterschied im “Nutzen(wollen) der Leistung”? Im ersten Fall wollte die Person nicht vom Bus als Fortbewegungsmittel in dieser Eigenschaft gebrauch machen, also die Leistung (Beförderung) gar nicht nutzen, sondern hat den Bus als Austragungsort ihrer Protestaktion gewählt. Also fehlt es schon an der ersten Voraussetzung. Im zweiten Fall hatte der Fahrgast die Bahn ja tatsächlich benutzen wollen um irgendwo hin zu kommen, aber wollte dafür (wenngleich ebenfalls aus Protest) kein Entgelt zahlen.
Timurso
16.10.2024, 12:47:10
@[Karolin](254807) was genau ist bei dir jetzt die erste Voraussetzung?
Findet Nemo Tenetur
16.10.2024, 12:51:18
Nutzen der Leistung