Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 1
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S übernimmt am 1.10 durch Vertrag mit Gläubiger G eine Schuld ihres Bruders B in Höhe von €200. Diese verjährt am 31.12 des gleichen Jahres. G fordert S im Januar auf zu zahlen. S erwidert, G komme damit zu spät.
Einordnung des Falls
Rechtsfolgen – Einwendungen des Neuschuldners 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat S wirksam Bs Schuld übernommen?
Ja, in der Tat!
2. Mit Übernahme der Schuld war S verpflichtet, an G €200 zu zahlen.
Ja!
3. Kann S dem G Einwendungen entgegenhalten, die B zustanden?
Genau, so ist das!
4. Da zum Zeitpunkt der Schuldübernahme die Verjährungseinrede nicht bestand, ist es S verwehrt sich hierauf zu berufen.
Nein, das trifft nicht zu!