Compliance
Geldwäsche-Compliance
Grundlagen und Verhaltensweisen
Folgen unzureichender Geldwäsche-Compliance 2
Folgen unzureichender Geldwäsche-Compliance 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Team-Leiter Tom steht kurz vor Abschluss eines Geschäfts mit dem neuen Kunden K. In der Zeitung liest Tom, dass die Staatsanwaltschaft gegen K wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt. Tom meint, noch sei ja nichts bewiesen. Er will sich das Geschäft mit K nicht entgehen lassen.
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Einordnung des Falls
Folgen unzureichender Geldwäsche-Compliance 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen einen Kunden wegen Geldwäsche bedeutet, dass der Kunde sich wegen Geldwäsche strafbar gemacht hat.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil die Strafbarkeit von Kunde K wegen Geldwäsche bislang nicht erwiesen ist, ist der Verdacht der Geldwäsche für Toms Geschäft mit K ohne Relevanz.
Nein!
3. Tom sollte das Geschäft mit K sowie K selbst einer genaueren Geldwäsche-Prüfung unterziehen.
Genau, so ist das!
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