Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Hehlerei (§ 259 StGB)
Objektiver Tatbestand: Abwandlung Ersatzhehlerei
Objektiver Tatbestand: Abwandlung Ersatzhehlerei
23. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T entwendet dem O €200 Euro. Von diesem Geld kauft er von V, der die Hintergründe nicht kennt, eine Uhr. Diese übergibt T sodann dem H, der in alles eingeweiht ist.
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