Muss die Vortat vollendet sein?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat sich bei ihrem Nachbar N einen Rasenmäher ausgeliehen. Sie verkauft und übergibt ihn an die in alles eingeweihte E.
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Einordnung des Falls
Muss die Vortat vollendet sein?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat sich wegen Unterschlagung strafbar gemacht, indem sie E den Rasenmäher übergeben hat (§ 246 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. E könnte sich wegen Hehlerei strafbar gemacht haben, indem sie den Rasenmäher von K annahm (§ 259 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. War die Unterschlagung der K vollendet, bevor sie E den Rasenmäher übergab?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Es ist strittig, ob auch die vollendete Tat eine taugliche Vortat des § 259 StGB sein kann. Dafür spricht, dass es sonst zu zufälligen Ergebnissen kommen könnte.
Ja!
5. Nach der h.M. muss die Hehlerei der Vortat zeitlich nachfolgen. Dafür spricht der Wortlaut des § 259 StGB.
Genau, so ist das!
6. Wenn man mit der h.M. annimmt, dass die Vortat zeitlich vor der Hehlerei liegen muss, bleibt E straffrei.
Nein, das trifft nicht zu!
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