Regress auch bei § 439 Abs. 6 S. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Konditor K kauft bei Verkäuferin V einen neuen Holztisch für sein Café. V selbst kauft den Tisch von Tischlerin T. Als der Tisch bei K ankommt, stellt er fest, dass das Holz von Schädlingen befallen ist. V liefert K auf Verlangen des K einen neuen Tisch. Ihr entstehen dabei Kosten i.H.v. €600.
Diesen Fall lösen 66,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Regress auch bei § 439 Abs. 6 S. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kosten für die Lieferung des neuen Tischs hat K zu übernehmen (§ 439 Abs. 6 S. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. V trägt als Verkäuferin das alleinige Risiko für einen Mangel der Kaufsache bei Gefahrenübergang. Sie bleibt also auf den Kosten der Nachlieferung sitzen (§ 445a Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Elisa
20.2.2023, 09:32:00
Aber handelt es sich in diesem Fall überhaupt um einen
Verbrauchsgüterkauf? Alle Beteiligten sind doch eigentlich Unternehmer
Timurso
20.2.2023, 09:41:22
Es handelt sich nicht um einen
Verbrauchsgüterkauf, das hast du richtig erkannt. Ich gehe davon aus, dass diese Übung dazu dient, mit § 445a BGB vertraut zu werden, da dieser auch bei Verbrauchsgüterkäufen relevant wird nach § 478 BGB.
Nora Mommsen
21.2.2023, 15:53:01
Hallo ihr Beiden, Nach der Neuregelung ist unstrittig, dass bei § 445a BGB der Endkäufer kein Verbraucher mehr sein muss, damit der Anwendungsbereich eröffnet ist. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team