Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
Verhältnis von Minderung und Schadensersatz bei der Fluggastrechte-VO
Verhältnis von Minderung und Schadensersatz bei der Fluggastrechte-VO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R bucht bei V eine Pauschalreise. Der dazu gehörige Flug hat 25 Stunden Verspätung. Die Fluggesellschaft F zahlt R unabhängig von V aufgrund einer EU-Verordnung eine Ausgleichsleistung i.H.v. €600. Aufgrund der Verspätung hat R gegen V einen Minderungsanspruch in Höhe von €450. Art. 12 Abs. 1 S. 2 Fluggastrechte-VO lautet: „Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.“
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Einordnung des Falls
Verhältnis von Minderung und Schadensersatz bei der Fluggastrechte-VO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die entsprechenden VO spricht davon, dass „Schadensersatzansprüche“ auf die gezahlte Entschädigung angerechnet werden. Wird die Minderung hiervon umfasst?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Minderungsbetrag von €450 wird also auf die Ausgleichsleistung angerechnet. V hat an R keine Rückzahlung des Reisepreises mehr zu zahlen.
Ja!
3. Um eine Überkompensation zu vermeiden, muss R an F €150 zurückzahlen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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