Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Untreue (§ 266 StGB)
Vermögensbetreuungspflicht von Beamten
Vermögensbetreuungspflicht von Beamten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Regierungsrat R, der im Innenministerium des Bundeslandes L für den Polizeihaushalt zuständig ist, überredet den Beamten B, der für den Verkauf der Polizeidienstfahrzeuge zuständig ist, einen ausgemusterten LKW entgegen der haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Hälfte des erzielbaren Marktpreises an K zu verkaufen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vermögensbetreuungspflicht von Beamten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat eine rechtliche Befugnis missbraucht (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. B verwirklicht wegen seiner besonderen Pflicht, sich speziell um die Dienstfahrzeuge und somit um das staatliche Vermögen zu kümmern, den Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Genau, so ist das!
3. Auch R verwirklicht als Beamter den Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
I-m-possible
11.8.2022, 15:10:12
Kann man hier auf die fehlende Selbständigkeit abstellen? Oder gilt dies nur für Alt.1?
Lukas_Mengestu
20.12.2023, 15:05:51
Hallo I-m-possible, die Möglichkeit zu einer (nicht durch Weisungen vorgegebenen) eigenverantwortlichen und selbständigen Entscheidung ist in der Tat ein Indiz, das zur Bestimmung der Vermögensbetreuungspflicht herangezogen werden kann und zwar auch beim Treuebruch (vgl. BeckOK StGB/Wittig, 59. Ed. 1.11.2023, StGB § 266 Rn. 44). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Maximilian
28.11.2022, 20:53:20
Mir fällt die Abgrenzung schwer, wann schon gar keine Bevollmächtigung im Außenverhältnis vorliegt und wann diese nur überschritten wird. Wie kann ich erkennen, dass hier schon gar keine Vertretungsmacht besteht?
Lukas_Mengestu
1.12.2022, 10:57:44
Hallo Maximilian, vielen Dank für die Nachfrage. Um dies sauber abzugrenzen, ist es am einfachsten sich in die Lage des K zu versetzen. Wie gestaltet sich der Sachverhalt aus seiner Sicht. Tritt ihm jemand mit einer vollumfänglichen Vollmacht gegenüber, so liegt ein Missbrauch vor, wenn der Stellvertreter im Innenverhältnis mit dem Geschäftsherrn Grenzen vereinbart hat. Im vorliegenden Fall ist aber auch für einen Dritten ersichtlich, dass die Vertretungsmacht nur in dem haushaltsrechtlich vorgesehenen Umfang erteilt wurde. Deswegen liegt hier kein Missbrauch vor, da L auch im Außenverhältnis (und nicht nur im Innenverhältnis) die Befugnis fehlte, das Geschäft durchzuführen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Kind als Schaden
2.9.2024, 19:43:08
Tatsächlich würde ich bei den Deinventarisierungen des öffentlichen Dienstes, die ich schon miterlebt habe, einen Spielraum verneinen😂 Dort wird jeder Fitzel Elektroschrott zweimal umgedreht, ob er nicht doch noch einen wirtschaftlichen Wert hat. Das läuft alles streng nach Schema X.
Findet Nemo Tenetur
10.10.2024, 11:32:51
Wieso beinhaltet die Pflicht, sich mit dem Haushalt zu befassen, nicht auch konkret die Hauptpflicht, mit dem zur Verfügung stehenden Geld sorgsam umzugehen?