Verwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein E-Auto für €4.000. V übergibt ihm den Wagen unter Eigentumsvorbehalt und gewährt ihm ein Jahr Zahlungsaufschub. Da K auch nach Ablauf des Jahres nicht zahlt, tritt V zurück. K hat den den Wagen mehrfach mit Strom getankt(€400).
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Einordnung des Falls
Verwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist V wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten (§§ 346, 323 BGB)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann K die Kosten für den verbrauchten Strom als notwendige Verwendung ersetzt verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Burumar🐸
4.3.2023, 14:01:02
Im Aufgabentext geht es wieder um Wartungskosten, dabei bezieht sich die Aufgabe auf die Stromkosten
Nora Mommsen
12.3.2023, 12:04:14
Hallo Burumar, danke für den Hinweis. Das haben wir angeglichen :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
CR7
10.6.2024, 17:48:32
Das ist nicht wirklich dringend, aber ich frage mich neuerdings bei E-Autos, die aufladbaren Akkus fahren, ob das Aufladen nicht auch dem Erhalt der Batterie dient. Denn man sagt ja den Akkus nach, dass sie bei gewisser Ent-oder Überladung "gestresst" werden, was die Lebensdauer negativ beeinflussen kann (man soll ja bspw. auch sein Handy, Laptop etc. zwischen 20-80% für eine optimale Lebensdauer laden). Dann frage ich mich aber, wie man den Wert der Batterieerhaltung ermitteln könnte