Verwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein E-Auto für €4.000. V übergibt ihm den Wagen unter Eigentumsvorbehalt und gewährt ihm ein Jahr Zahlungsaufschub. Da K auch nach Ablauf des Jahres nicht zahlt, tritt V zurück. K hat den den Wagen mehrfach mit Strom getankt(€400).
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Einordnung des Falls
Verwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist V wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten (§§ 346, 323 BGB)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann K die Kosten für den verbrauchten Strom als notwendige Verwendung ersetzt verlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
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