Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
"Körperfremde" Teile 1c - Hüftgelenk
"Körperfremde" Teile 1c - Hüftgelenk
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In einsamer Gegend überfällt T die hochbetagte Seniorin S. Dabei beschädigt er S' künstliches Hüftgelenk.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
"Körperfremde" Teile 1c - Hüftgelenk
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand der Körperverletzung (§223 Abs. 1 StGB) erfüllt, wenn er vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der wohl überwiegenden Ansicht ist das künstliche Hüftgelenk Bestandteil "einer anderen Person (§ 223 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Nach der anderen Auffassung, die zwischen Supportiv- und Substitutiv-Implantat differenziert, ist das künstliche Hüftgelenk eine Sache.
Nein!
Fundstellen
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