Ähnliche Einwirkung
11. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Hobbygärtnerin Hedwig (H) hat einige Kirschbäume im Garten. Während der Blütezeit landen einige Blüten auf dem Nachbargrundstück, was Nachbar Nikolaus (N) überhaupt nicht gefällt.
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Einordnung des Falls
Ähnliche Einwirkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Duldungspflicht nach § 906 Abs.1 S.1 BGB besteht nur, wenn eine dort ausdrücklich aufgeführte Einwirkung vorliegt.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Sind die Blüten, die auf das Grundstück des N fallen, eine Immission iSd. § 906 BGB?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lisa
3.7.2025, 17:14:24
Ich habe im Kopf, dass von § 906 BGB nur Feinimmissionen und keine Einwirkungen durch körperliche Gegenstände (sog. Grobimmissionen) erfasst sind. Der Vergleich mit dem Ruß leuchtet mir ein. Auch aus der Formulierung in der Aufgabe (sog. Kleinstkörper sind noch erfasst) entnehme ich, dass größere körperliche Gegenstände aber nicht mehr unter § 906 BGB fallen oder? Blüten sowie Insekten bilden also quasi die Grenze oder?