Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Offene Handelsgesellschaft
Ausschluss von der Geschäftsführung
Ausschluss von der Geschäftsführung
5. April 2025
4 Kommentare
4,9 ★ (13.339 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Fuchs-OHG besteht aus den Gesellschafterinnen A, B und C. A leitet wiederholt Verkaufserlöse auf ihr Privatkonto um. Als die anderen Gesellschafterinnen B und C davon erfahren, wollen sie A von der Geschäftsführung ausschließen.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ausschluss von der Geschäftsführung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist bisher geschäftsführungsbefugt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. B und C können der A deren gesetzliche Geschäftsführungsbefugnis durch einseitige Willenserklärung gegenüber der A entziehen.
Nein!
3. Die Klage auf Entziehung der Geschäftsführung wäre erfolgreich.
Genau, so ist das!
4. A könnte die Geschäftsführung nicht selbst kündigen, sondern müsste auf Niederlegung der Geschäftsführung klagen.
Nein, das trifft nicht zu!
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