Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Offene Handelsgesellschaft
Gesamtvertretung und Eintragung
Gesamtvertretung und Eintragung
5. Februar 2025
1 Kommentar
4,9 ★ (7.655 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach dem Kauf des Pizzaofens vereinbaren A und B, die Gesellschafterinnen der Royal-Pizza OHG, im Gesellschaftsvertrag, dass sie die OHG ab sofort nur noch zusammen vertreten können. Noch bevor dies ins Handelsregister eingetragen wird, kauft A im Namen der OHG 1000 Stück Pizzaboxen bei D, der nichts von der neuen Regelung weiß.
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Einordnung des Falls
Gesamtvertretung und Eintragung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich sind OHG-Gesellschafter einzelvertretungsbefugt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A und B konnten wirksam eine Gesamtvertretung vereinbaren.
Ja, in der Tat!
3. D kann von der OHG Kaufpreiszahlung verlangen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
HanDerenoglu
30.11.2024, 19:29:30
Also müsste man die Vertretung dann im Grunde verneinen - aber als nächsten (getrennten) Punkt 15 I HGB nennen?