Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
Einfache Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
Einfache Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
30. Juni 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A zündet ein dreigeschossiges Wohnhaus mit acht Mietparteien an. Sieben Menschen erleiden eine leichte Rauchvergiftung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einfache Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem A das Wohnhaus angezündet hat, hat er sich wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
2. Die verwirklichte schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 StGB) ist ein für § 306b Abs. 1 StGB erforderliches Grunddelikt.
Ja, in der Tat!
3. A hat durch den Brand eine "Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen" verursacht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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