Zivilrechtliche Nebengebiete
Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Entscheidungen von 2018
Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge bei Projektbefristung
Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge bei Projektbefristung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist bei B befristet als Projektleiterin für Entwicklungshilfe angestellt. B hat den Arbeitsvertrag der A viermal verlängert und dabei jeweils erneut befristet. Der Arbeitsvertrag der A läuft am selben Datum aus, wie die Förderung des Entwicklungshilfe-Projekts durch ein Bundesministerium.
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Einordnung des Falls
Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge bei Projektbefristung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die vierte Befristung des Arbeitsvertrags der A ist nur zulässig, wenn B dafür einen Sachgrund hat (§ 14 Abs. 1 TzBfG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Sachgrund für eine Befristung kann darin liegen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht "dauerhaft" benötigt (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG).
Genau, so ist das!
3. Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig das Arbeitsverhältnis befristet, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Ja, in der Tat!
4. Wenn der Arbeitgeber seine gesamte Tätigkeit in einzeln abgrenzbare Projekte aufspaltet, besteht für diese Projekte nur jeweils ein "vorübergehender Bedarf" (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG).
Nein!
5. Es genügt eine grobe Schätzung des Arbeitgebers, um die Frage zu beantworten, ob eine Arbeitsleistung nur "vorübergehend" (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG) oder dauerhaft benötigt wird.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. B durfte die vierte Verlängerung des Arbeitsvertrags der A befristen, da es sich bei dem drittmittelfinanzierten Projekt um eine "vorübergehende" Aufgabe (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG) handelt.
Ja, in der Tat!
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