Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
A bekommt von seinem Chef C nicht den vollen Monatslohn ausgezahlt. A klagt vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung und macht einen pauschalen Verzögerungsschaden von €40 als Schadenersatz geltend.
Betriebliche Übung bei Entgelterhöhung
A ist Angestellter, für den per Vertrag ein Tarifvertrag gilt. Der Betrieb hat einen „Haustarif“, der zusätzliche Entgeltstufen zum Tarifvertrag enthält. Als wieder mal eine Tariferhöhung ansteht, soll diese nur noch für den tariflichen Teil gelten, nicht mehr das Gesamtgehalt.
Streikverbot für Beamte – Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG
B ist Lehrer und Beamter auf Lebenszeit. Er nimmt während Tarifverhandlungen an Warnstreiks seiner Gewerkschaft teil, obwohl er eigentlich zu unterrichten hat, und kassiert dafür eine Geldbuße wegen Dienstpflichtverletzung. B sieht Art. 9 Abs. 3 GG verletzt.
(Un-)Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel, die Mindestlohn umfasst
A ist seit Februar 2015 bei B angestellt und erhält vertraglich einen Stundenlohn von €15. Laut Arbeitsvertrag verfallen gegenseitige Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. B kündigt A. Vier Monate später macht A ausstehende Lohnansprüche geltend.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Außerordentliche Kündigung aufgrund unberechtigt aufgeschriebener Überstunden
Angestellter A erhielt früher immer eine Erschwerniszulage (Hitze- oder Schmutzbelastung). Als er zum Abteilungsleiter ernannt wird, streicht der Arbeitgeber E die Zulage. Personalreferentin P empfiehlt dem A, als Ersatz monatlich 7 Überstunden geltend zu machen. So macht es A mehrere Jahre. Als E davon erfährt, kündigt er A fristlos.
Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge bei Projektbefristung
A ist bei B befristet als Projektleiterin für Entwicklungshilfe angestellt. B hat den Arbeitsvertrag der A viermal verlängert und dabei jeweils erneut befristet. Der Arbeitsvertrag der A läuft am selben Datum aus, wie die Förderung des Entwicklungshilfe-Projekts durch ein Bundesministerium.