Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 4 – Wasserfahrzeug: Eingelagertes Schlauchboot
Nr. 4 – Wasserfahrzeug: Eingelagertes Schlauchboot
16. August 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (7.797 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um dem S eins auszuwischen, zündet A heimlich das eingelagerte, nicht aufgeblasene Schlauchboot (Wert: €400) des S an.
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