Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Carport
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Carport
12. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachbarin N hat für ihr neues Wohnmobil ein Carport errichtet. T missfällt dieser neue Ausblick aus ihrem Küchenfenster. Während die N im Urlaub ist, zündet T die vier Stelzen des Carports mit Brandbeschleuniger an.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Carport
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn sie ein "fremdes Gebäude" oder eine "fremde Hütte" in Brand gesetzt hat.
Genau, so ist das!
2. Das Carport ist eine "Hütte" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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