Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Carport
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Carport
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachbarin N hat für ihr neues Wohnmobil ein Carport errichtet. T missfällt dieser neue Ausblick aus ihrem Küchenfenster. Während die N im Urlaub ist, zündet T die vier Stelzen des Carports mit Brandbeschleuniger an.
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Einordnung des Falls
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Carport
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn sie ein "fremdes Gebäude" oder eine "fremde Hütte" in Brand gesetzt hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Carport ist eine "Hütte" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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