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§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Carport
Sachverhalt
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§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Jahrmarktsbude/Marktbude
T betreibt auf dem Gladenbacher Kirschenmarkt einen veganen Wurststand, der sich als Flop erweist. Zauberer Z dagegen macht guten Umsatz. Aus Eifersucht überschüttet T die Jahrmarktsbude des Z mit Benzin, um sie zum Brennen zu bringen.
Hütte: Jagdhochsitz?
T bemüht sich erfolglos um die Aufnahme in die Jägerschaft. Aus Wut über die Abweisung will er sich rächen. Er zündet sechs einige hundert Kilo schwere Jagdhochsitze an. Diese haben Grundflächen von je 1,44 qm, sind überdacht und teils durch Spannseile gegen Windeinwirkung gesichert.