Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Jahrmarktsbude/Marktbude
§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Hütte: Jahrmarktsbude/Marktbude
24. Oktober 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (22.490 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T betreibt auf dem Gladenbacher Kirschenmarkt einen veganen Wurststand, der sich als Flop erweist. Zauberer Z dagegen macht guten Umsatz. Aus Eifersucht überschüttet T die Jahrmarktsbude des Z mit Benzin, um sie zum Brennen zu bringen.
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