Beginn des Strafrechtsschutzes erst ab der Geburt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die im 6. Monat schwangere S bekommt von ihrer Ärztin A das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan verschrieben. Dieses schädigt den Fötus. S bringt drei Monate später ein Kind mit starken Missbildungen zur Welt.
Einordnung des Falls
Beginn des Strafrechtsschutzes erst ab der Geburt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat den Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) erfüllt, wenn sie vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt hat.
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Ja!
2. Der Fötus im Bauch der S ist "eine andere Person" (§ 223 Abs. 1 StGB).
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. Eine Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) liegt aber in Bezug auf das geborene Kind vor.
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Nein!
Fundstellen
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Juratiopharm
29.7.2023, 17:49:33
Ein absoluter Banger ist hier mMn der Verweis (sofern erlaubt) auf § 8, der grade auf die Handlung abstellt.

Lukas_Mengestu
29.7.2023, 18:04:43
Klaro, das haben wir gerne noch mit aufgenommen ;-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team