Beginn des Strafrechtsschutzes erst ab der Geburt
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die im 6. Monat schwangere S bekommt von ihrer Ärztin A das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan verschrieben. Dieses schädigt den Fötus. S bringt drei Monate später ein Kind mit starken Missbildungen zur Welt.
Einordnung des Falls
Beginn des Strafrechtsschutzes erst ab der Geburt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat den Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) erfüllt, wenn sie vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt hat.
Ja!
2. Der Fötus im Bauch der S ist "eine andere Person" (§ 223 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Eine Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) liegt aber in Bezug auf das geborene Kind vor.
Nein!