Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
Ende des Strafrechtsschutzes durch den Tod
Ende des Strafrechtsschutzes durch den Tod
15. August 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (11.857 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M liegt nach einem schweren Verkehrsunfall im Krankenhaus und wird künstlich beatmet. Nach Feststellung des Hirntods entnimmt Doktor D dem M eine Niere, um sie einem geeigneten Patienten einzupflanzen.
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