Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Zusammenfallen von error in persona vel objecto und aberratio ictus (Schuss im Dämmerlicht)
Zusammenfallen von error in persona vel objecto und aberratio ictus (Schuss im Dämmerlicht)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A lauert C auf, um C zu töten. Als B sich nähert, hält A ihn im Dämmerlicht für C und schießt. Der Schuss verfehlt B, prallt an einer Mauer ab und tötet den hinter der Straßenecke herankommenden C. A hatte mit diesem Ablauf nicht gerechnet und den C gar nicht wahrgenommen.
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Einordnung des Falls
Zusammenfallen von error in persona vel objecto und aberratio ictus (Schuss im Dämmerlicht)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein error in persona vel obiecto wirkt sich auf den Vorsatz nur dann aus, wenn das vorgestellte und das getroffene Objekt tatbestandlich gleichwertig sind.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Abgabe des Schusses war der Tötungsvorsatz des A allein auf den B gerichtet.
Ja, in der Tat!
3. Der fehlgegangene Schuss, der C getötet hat, stellt für A eine aberratio ictus (Fehlgehen der Tat) dar.
Ja!
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