Wegfall des Klageanlasses
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Zwillinge K und B streiten sich um das letzte existierende Exemplar ihrer Abizeitung. Sie hat keine materielle Bedeutung, für beide aber einen hohen Erinnerungswert. Schon vor Zustellung der Klage war die Zeitung unauffindbar. K und B streiten noch über die Prozesskosten.
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Einordnung des Falls
Wegfall des Klageanlasses
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K kann nur mit Zustimmung des B erreichen, dass der Rechtsstreit ohne Urteil beendet wird.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gemäß § 269 Abs. 4 ZPO beschließt das Gericht, wem die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden.
Ja!
3. Nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO kann K erreichen, dass B die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Domenic
5.3.2024, 10:51:14
Die letzte Frage der letzten Aufgabe finde ich etwas missverständlich. Das Gericht beschließt gerade nur auf Antrag über die Wirkung nach Abs. 3. und nicht einfach so.