Wegfall des Klageanlasses
5. Juli 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (13.817 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Zwillinge K und B streiten sich um das letzte existierende Exemplar ihrer Abizeitung. Sie hat keine materielle Bedeutung, für beide aber einen hohen Erinnerungswert. Schon vor Zustellung der Klage war die Zeitung unauffindbar. K und B streiten noch über die Prozesskosten.
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Einordnung des Falls
Wegfall des Klageanlasses
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K kann nur mit Zustimmung des B erreichen, dass der Rechtsstreit ohne Urteil beendet wird.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Gemäß § 269 Abs. 4 ZPO beschließt das Gericht, wem die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden.
Ja!
3. Nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO kann K erreichen, dass B die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Domenic
5.3.2024, 10:51:14
Die letzte Frage der letzten Aufgabe finde ich et
was missverständlich. Das Gericht beschließt gerade nur auf Antrag über die Wirkung nach Abs. 3. und nicht einfach so.
royson
31.5.2025, 16:44:29
sehe ich auch so, bitte ergänzen