Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Einziehungsklage
Pfändung nach § 865 Abs. 2 S. 2 ZPO nach Beschlagnahme
Pfändung nach § 865 Abs. 2 S. 2 ZPO nach Beschlagnahme
22. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S schuldet G1 €6.000 und G2 €50.000. S ist Eigentümerin eines Miethauses. Darin wohnen drei Mieter, D1, D2 und D3, die jeweils €2.000 Miete zahlen. G2 vollstreckt in das Miethaus. G1 in die Mietforderungen. D1, D2 und D3 zahlen nicht. G1 erhebt gegen sie Einziehungsklage.
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Einordnung des Falls
Pfändung nach § 865 Abs. 2 S. 2 ZPO nach Beschlagnahme
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Einziehungsklage ist begründet, wenn G1 einziehungsberechtigt ist (§§ 835, 836 Abs.1), die Forderungen bestehen und D1-3 keine Einwendungen zustehen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der Wirksamkeit des PfÜB kann auch die Frage zu erörtern sein, ob die gepfändeten Forderungen in den Haftungsverband eines Grundstücks fallen.
Ja, in der Tat!
3. Ob die gepfändete Forderung in den Haftungsverband eines Grundstücks fällt, hängt von der Art der Vollstreckung in das Grundstück ab.
Ja!
4. Der PfÜB verstößt gegen § 865 Abs. 2 S. 2 ZPO, wenn das Grundstück zwangsverwaltet wird.
Genau, so ist das!
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