Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Einziehungsklage
Pfändung nach § 865 Abs. 2 S. 2 ZPO nach Beschlagnahme
Pfändung nach § 865 Abs. 2 S. 2 ZPO nach Beschlagnahme
21. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S schuldet G1 €6.000 und G2 €50.000. S ist Eigentümerin eines Miethauses. Darin wohnen drei Mieter, D1, D2 und D3, die jeweils €2.000 Miete zahlen. G2 vollstreckt in das Miethaus. G1 in die Mietforderungen. D1, D2 und D3 zahlen nicht. G1 erhebt gegen sie Einziehungsklage.
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